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AGB

 

 

Nutzungsordnung/

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bootsvermietung

1. Ausgabe der Boote, Zahlung des Mietpreises, Allgemeines

  • Die Vermietung unserer Boote erfolgt nur gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und ggf. gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokumentes.
  • Die Benutzung unserer Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Für alle Teilnehmer ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den Anforderungen entsprechen.
    Rettungsmittel sind für den Notfall. Bei widerrechtlicher Benutzung wird eine Trocknungs-/Reinigungsgebühr von 5 € erhoben.
  • Alle Teilnehmer müssen schwimmen können.
  • Mietpreis und Kaution sind bei der Ausgabe im Voraus zu entrichten. Die Boote sind bis spätestens 18.00 Uhr zurückzugegeben – ausgenommen Buchungen über mehrere Tage. Bei verspäteter Rückgabe ist eine Aufwandspauschale von 20 € zu entrichten. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz.
  • Den Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätige Personen ist Folge zu leisten.
  • Für die Nutzung unserer Boote gilt die Sportbootvermietungsordnung - Binnen, die zur Einsicht ausliegt. Dazu gehört u. a. dass die höchstzulässige Personenzahl nicht überschritten wird.
  • Unsere Boote und das Zubehör sind in einwandfreiem Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust (z. B. durch unsachgemäße Benutzung, Transport – einschließlich Transport durch Dritte - oder mangelhafte Sicherung) haftet der Bootsmieter für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in vollem Umfang. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z. B. Ausfall der Boote wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen.
  • Der Mieter verpflichtet sich, Boote und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 10,00 € (auch bei der Nutzung der Boote zum Angeln) erhoben.
  • Bei Havarien oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und Weisungen für weiteres Verhalten abzuwarten.

2. Allgemeines Verhalten, Aufsichtspflicht

  • Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist der Alkoholkonsum auf Bootstouren untersagt.
  • Stege und Uferbereich sind nur nach Aufforderung zu betreten! Baden vom Ufer bzw. von den Stegen aus ist nicht gestattet, Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Zuwiderhandlung wird keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.
  • Eltern/andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot...) verantwortlich.
  • Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll sollten mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Die Gelegezonen (einschließlich Schilfgürtel) und Seerosenflächen dürfen nicht befahren und beangelt werden. Zu Wehren und Fischereigeräten (Reusen) ist ein ausreichender Abstand zu halten.

3. Reservierungen, Stornierung

  • Kanus/Paddel können im Voraus für ganze Tage reserviert werden. Die Reservierung erfolgt in der Regel schriftlich bzw. mündlich gegen Anzahlung. Sie ist nach dem BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme (Reservierung schriftlich oder mündlich) zustande. Eine Reservierungsbestätigung wird nach Eingang der Reservierung verschickt. Stundenweise Reservierungen sind aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
  • Tritt der Mieter von der Reservierung zurück, so besteht seinerseits eine Schadenersatzpflicht in Höhe von 25% des Mietpreises für die reservierte Zeit. Können die reservierten Boote (über den vorher reservierten Zeitraum) anderweitig vermietet werden, besteht keine Pflicht zur Schadenersatzleistung durch den Mieter.
  • Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Boote für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muß der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z. B. Vorschriften der Sportbootvermietordnung, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unsachgemäßer Umgang mit den Booten, höhere Gewalt).
  • Reservierte Boote sind, soweit nicht anders vereinbart, bis 11.00 Uhr des ersten Reservierungstages abzuholen. Erfolgt bis dahin keine Abholung oder wird keine andere Vereinbarung getroffen, ist der Vermieter berechtigt die Boote anderweitig zu vermieten.
  • Sollten wir aufgrund des Wetters (Gewitter / Starkregen) die Tour unsererseits absagen müssen kann die Anzahlung bzw. der bereits geleistete Betrag auf ein späteres Tourdatum (innerhalb eines Jahres) angerechnet werden.
  • Stornierungen sind bis 72 Std. vor Tourbeginn schriftlich oder per E-Mail kostenlos möglich, bei späteren Stornierung ist der Gesamtpreis der Tour zu zahlen

4. Anerkennung der AGB

Mit der Unterschrift des geschlossenen Vertrages werden die Nutzungsordnung/Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Hier finden Sie uns

TSO Truck Service GmbH
Rosenthal 6
57462 Olpe

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

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